Osterfeuer am Ostersamstag auf der Insel Rügen: Jedes Jahr am Ostersonnabend gibt es auf der Insel Rügen Osterfeuer.
Ostsee-News, 22. April 2011 (ur). Ostersamstag ist viel los auf der Insel Rügen. Die Terminübersicht hier: Ostersonnabend auf der Insel Rügen. Osterfeuer gehören dazu, u.a. im Norden von Rügem um 17.00 Uhr Osterfeuer auf dem Rügenhof Arkona in Putgarten und im Ostseebad Binz soll das Osterfeuer um 19.00 Uhr gezündet werden. Beim Osterfeuer ist Vorsicht angeraten. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite, denn gestern warnte das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz ausdrücklich vor der Waldbrandgefahr im Land.
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© Fotos und Texte: Kreidefelsen GbR, Redaktion: Wolfgang Urban (ur)
22. April 2011 Osterfeuer in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern (ur): Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern forderte gestern zu "besonderer Vorsicht bei den Osterfeuern" auf und verwies dabei auf die "Waldbrandgefahr im ganzen Land". Nachfolgend der Wortlaut der Mitteilung:
Aus Anlass der bevorstehenden Osterfeiertage weist der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus (SPD) darauf hin, dass im gesamten Land Waldbrandwarnstufen ausgelöst wurden.
Die frühsommerliche Witterung hat zu einem Anstieg der Brandgefahr in den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns geführt. Derzeit gilt in Teilen der Landkreise Mecklenburg-Strelitz, Nordwest-Mecklenburg, Müritz, Ludwigslust, Uecker-Randow und Ostvorpommern bereits Warnstufe 2 (erhöhte Waldbrandgefahr); in allen übrigen Landesteilen gilt Warnstufe 1. Mit einem weiteren Anstieg ist am Osterwochenende zu rechnen.
„An den Feiertagen gilt es daher, bei den traditionellen Osterfeuern besondere Vorsicht walten zu lassen“, appelliert Minister Dr. Till Backhaus (SPD) an die Bürger. Deshalb sei alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen seien unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:
Bei Osterfeuern sind die einschlägigen Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören zum Beispiel ständige Aufsicht über das Feuer und die Bereitstellung von Löschmitteln usw. am Besten in Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren.
Im und am Wald (Mindestabstand 50m) darf kein Feuer entzündet werden.
Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Befahren von Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.
Weitere Informationen zur Waldbrandgefahr in Mecklenburg-Vorpommern sind im Internet unter www.wald-mv.de veröffentlicht.
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